KI im Betrieb
Sachverständige
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Worum es geht
Sachverständige
Künstliche Intelligenz (KI) ist aus unserem Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Aktuelle Umfragen zeigen, dass mittlerweile jedes dritte Unternehmen KI im Betrieb nutzt und die Tendenz steigt. Die Anwendungsbereiche werden immer vielfältiger und ausgefeilter. Bereits heute werden Chatbots wie beispielsweise ChatGPT für die Kunden- und Mitarbeiterkommunikation verwendet und ganze Entscheidungsprozesse im Betrieb überwiegend über KI gesteuert. Da das Thema KI komplex und wichtig ist, hat der Betriebsrat einen erleichterten Anspruch auf Hinzuziehung eines Sachverständigen im Zusammenhang mit der Nutzung von KI im Betrieb nach § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG.
Wir vermitteln euch kompetente Sachverständige für das Thema KI. Diese unterstützen euch bei allen Fragen im Betrieb und auch in Einigungsstellen. Auch für sonstige Themen haben wir spezialisierte Sachverständige zur Hand.
Holt euch gerne ein unverbindliches Angebot ein.
Rahmen
Einsatz und Rahmen
Wir vermitteln euch passende Sachverständige und stimmen den Einsatz mit euch ab.
- Rechtsgrundlage
- § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG
- Einsatz
- Im Betrieb und in der Einigungsstelle
- Themen
- Künstliche Intelligenz und weitere Fachgebiete
- Angebot
- Unverbindlich auf Anfrage
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